Mit dem Ende des Urlaubes flattert oftmals auch eines der unbeliebtesten Reisesouvenirs ins Haus: ein Bußgeldbescheid.

Wer im Ausland am Steuer sitzt und die dortigen Regeln nicht einhält bzw. nicht beachtet, bekommt unter Umständen Post aus dem Urlaubsland.

Unbeliebte Grüße aus dem Urlaub!

Doch bis der Bescheid zugestellt wird, kann einige Zeit vergehen. Mitunter vergehen sogar Jahre, bevor der Verkehrssünder die Post im Briefkasten vorfindet. Aber ist das überhaupt rechtens? Oder verjährt nicht auch der Verstoß über die Jahre? Und selbst wenn nicht, muss ich die Strafe dann überhaupt zahlen?

Das Wichtigste für Dich:

  • Knöllchen am besten direkt vor Ort zahlen
  • Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht wegwerfen
  • Prüfen, ob der Vorwurf plausibel ist
  • Ist die Höhe der Strafe angemessen?
  • Einige Länder bieten Nachlässe bei schneller Bezahlung
  • Die Eintreibung der Strafen erfolgt ausschließlich über das Bundesamt für Justiz

In Deutschland verjährt die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit in der Regel nach drei Monaten. Eine Vollstreckung verjährt hingegen in der Regel nach drei Jahren. Auch im Ausland wird zwischen der Vollstreckungs- und Verfolgungsverjährung unterschieden, jedoch sind diese Fristen unterschiedlich. Eine einheitliche EU-Linie gibt es in diesen Fällen nicht.

Verfolgungsverjährungsfrist für einige unserer beliebtesten Reiseländer:

  • Frankreich: 1 Jahr
  • Italien: 360 Tage
  • Kroatien: 5 Jahre
  • Niederlande: 2 Jahre
  • Österreich: 1 Jahr
  • Spanien: 4 Jahre
  • Tschechien: 1 Jahr

Die Frage nach einer Verjährung stellt sich jedoch nur, falls ich nicht beabsichtigte die Strafe zu zahlen. Wie sieht die Rechtslage dazu aus? Bin ich verpflichtet, das Bußgeld zu begleichen?

Zahlen oder nicht zahlen?

Seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden, dabei gilt eine Strafgrenze ab 70 €. Einzig Strafen aus Österreich werden bereits ab 25 € bei uns vollstreckt. Einen Strafzettel aus dem EU-Ausland zu ignorieren oder die Sache einfach auszusitzen ist daher keine gute Idee. Sobald Du einen Bußgeldbescheid erhältst, prüfe den Tatbestand genau und zahle dann möglichst zügig. Gegebenenfalls erhältst Du mit dem zeitnahen Ausgleich einen großzügigen Rabatt. Bis zu 50% Einsparpotential kannst Du je nach Land mitnehmen. Einen Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot musst Du indes jedoch nicht befürchten. Strafen aus dem Ausland können lediglich mit Geldstrafen bei uns vollstreckt werden.

Vorsicht bei erneuter Einreise!

Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern, wie z.B. der Schweiz, können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Diese Regelung gilt nur innerhalb der EU. Aber Vorsicht: Ein Fahrverbot kann Dir bei Wiedereinreise in das entsprechende Land zum Verhängnis werden. Und auch die Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes dient mitunter dazu, säumige Zahler abzufangen. Eine Weiterreise kann dann, bis zur Begleichung der Strafe, verweigert werden.


Quellenangaben / Weiterführende Links

  1. https://www.bussgeldkatalog.de/bussgeld-ausland/
  2. https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/strafzettel-ausland/#:~:text=In%20Deutschland%20werden%20Strafen%20aus,Euro%20plus%20anfallender%20Verwaltungskosten%20f%C3%A4llig.