Update! Der neue Bußgeldkatalog nun deutlich später in Kraft. 

Nachdem der im April 2020 in Kraft getretene Bußgeldkatalog, aufgrund eines Formfehlers vom Verkehrsministerium für ungültig erklärt wurde, tritt er zum 09.11.21 in Kraft. Verstöße werden künftig deutlich teurer, gerade im Bereich Tempoüberschreitung und Falschparken. Bei den Tempoverstößen werden die Strafen verdoppelt. Die Tempogrenze zum Fahrverbot bleibt, anders als beim ersten Entwurf, wie gehabt. Wer sein Auto im Halte- oder Parkverbot abstellt zahlt von nun an 25 € statt bisher 15 €. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert wird es sogar noch teurer und u.U. sogar einen Punkt in Flensburg riskiert. Aber auch wer keine Rettungsgasse bildet oder freihält muss künftig tiefer in die Tasche greifen, und darf sich auf ein Fahrverbot einstellen.

Eine ausführliche und aktuelle Übersicht bekommt ihr u.a. hier.


Der Führerschein ist ab dem 28.04.2020 nun schneller weg.

Neue Regelungen, Bußgelder und Fahrverbote treten am 28.04.2020 in Kraft. Dies hat der Bundesrat nun beschlossen. Wer ab diesem Datum gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss nun mit drastisch gestiegenen Bußgeldern rechnen. Der Gesetzgeber möchte durch die Neuerungen die Straßen in Deutschland sicherer gestalten, weshalb vor allem auch Geschwindigkeitsverstöße nun deutlich härter sanktioniert werden.

 

Nun gibt es eine kurze Auflistung der Bußgelder und Regelungen, die im neuen Bußgeldkatalog aufgeführt und geändert wurden. Zum Beispiel bei nichtbilden der Rettungsgasse, dem seitlichen Mindestabstand und bei Parkverstößen:

 

Geschwindigkeitsverstöße innerorts mit dem PKW

VerstoßStrafePunkteFahrverbot
bis 10 km/h 30 € - -
ab 11 - 15 km/h 50 € - -
ab 16 - 20 km/h 70 € - -
ab 21 - 25 km/h 80 € 1 Punkt 1 Monat
ab 26 - 30 km/h 100 €  1 Punkt 1 Monat
ab 31 - 40 km/h 160 € 2 Punkte 1 Monat
ab 41 - 50 km/h 200 € 2 Punkte 2 Monate
ab 51 - 60 km/h 280 € 2 Punkte 2 Monate
ab 61 - 70 km/h 480 € 2 Punkte 3 Monate
ab 70 km/h 680 € 2 Punkte 3 Monate


Geschwindigkeitsverstöße außerorts mit dem PKW

VerstoßStrafePunkteFahrverbot
bis 10 km/h 20 € - -
ab 11 - 15 km/h 40 € - -
ab 16 - 20 km/h 60 € - -
ab 21 - 25 km/h 70 € 1 Punkt  
ab 26 - 30 km/h 80 € 1 Punkt 1 Monat
ab 31 - 40 km/h 120 € 1 Punkt 1 Monat
ab 41 - 50 km/h 160 € 2 Punkte 1 Monat
ab 51 - 60 km/h 240 € 2 Punkte 1 Monat
ab 61 - 70 km/h 440 € 2 Punkte 2 Monate
ab 70 km/h 600 € 2 Punkte 3 Monate


Bußgelder bei nichtbilden der Rettungsgasse

VerstoßStrafePunkteFahrverbot
Nicht bilden einer Rettungsgasse 200 € - 320 € 2 Punkte 1 Monat

Befahren einer Rettungsgasse
(folgen von Rettungsfahrzeugen)

200 € - 320 € 2 Punkte 1 Monat

 

Weitere Verschärfungen der Sanktionen

VerstoßStrafePunkteFahrverbot
Halten in zweiter Reihe / mit einer Behinderung 55 € / 70 € - -
Parken in zweiter Reihe mit einer Behinderung 80 € 1 Punkt -
Parken auf dem Gehweg oder Fußgängerzone 55 € - -

 

§ 5 Abs. 4 StVO "ausreichenden Seitenabstand" wurde durch den Gesetzgeber näher definiert.
Kraftfahrer müsen beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern sowie von Fahrern von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahreugen
innerorts mindestens 1,5 m Abstand und außerorts mindestens 2 m Abstand halten.

 

Bundesminister Andreas Scheuer sagt zu den neuen Regelungen:

"Sie ist da! Die StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft. Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter! Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge und ab sofort wird jeder härter bestraft, der die Rettungsgasse blockiert."


Quellenangaben / Weiterführende Links

  1. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/591-19(B).pdf;jsessionid=7065A79B96B98A1C4993399913606789.1_cid365?__blob=publicationFile&v=1
  2. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-bundesrat.html