FAQ - Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Produkten zusammengefasst. Klicken Sie einfach auf einen grünen Button um ein Thema auszuwählen.

Fragen zur Nachrüstung mit SCR-System

Ja, das benötigte Betriebsmittel ist handelsübliches AdBlue® nach ISO 22241-1 (Aus 32) mit 32,5 % Harnstoff in wässriger Lösung. Beachten Sie bei der Verwendung die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter!

Zur Info - Aufgaben des Kunden laut Förderrichtline (6 Sonstiges: Zuwendungsbestimmungen):
"Der Zuwendungsempfänger hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass bei reagensgestützten Abgasnachbehandlungssystemen das Reagens während des Betriebs des Fahrzeugs in ausreichender Quantität und Qualität im Reagenstank des leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugs zur Verfügung steht. Dies ist vom Zuwendungsempfänger in geeigneter Form zu dokumentieren. Die Dokumentation ist mindestens fünf Jahre vorzuhalten."

Ja, das benötigte Betriebsmittel ist handelsübliches AdBlue® nach ISO 22241-1 (Aus 32) mit 32,5 % Harnstoff in wässriger Lösung. Beachten Sie bei der Verwendung die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter!

Zur Info - Aufgaben des Kunden laut Förderrichtline (6 Sonstiges: Zuwendungsbestimmungen):
"Der Zuwendungsempfänger hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass bei reagensgestützten Abgasnachbehandlungssystemen das Reagens während des Betriebs des Fahrzeugs in ausreichender Quantität und Qualität im Reagenstank des leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugs zur Verfügung steht. Dies ist vom Zuwendungsempfänger in geeigneter Form zu dokumentieren. Die Dokumentation ist mindestens fünf Jahre vorzuhalten."

Ja, das benötigte Betriebsmittel ist handelsübliches AdBlue® nach ISO 22241-1 (Aus 32) mit 32,5 % Harnstoff in wässriger Lösung. Beachten Sie bei der Verwendung die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter!

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"Der Zuwendungsempfänger hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass bei reagensgestützten Abgasnachbehandlungssystemen das Reagens während des Betriebs des Fahrzeugs in ausreichender Quantität und Qualität im Reagenstank des leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugs zur Verfügung steht. Dies ist vom Zuwendungsempfänger in geeigneter Form zu dokumentieren. Die Dokumentation ist mindestens fünf Jahre vorzuhalten."

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"Der Zuwendungsempfänger hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass bei reagensgestützten Abgasnachbehandlungssystemen das Reagens während des Betriebs des Fahrzeugs in ausreichender Quantität und Qualität im Reagenstank des leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugs zur Verfügung steht. Dies ist vom Zuwendungsempfänger in geeigneter Form zu dokumentieren. Die Dokumentation ist mindestens fünf Jahre vorzuhalten."

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"Der Zuwendungsempfänger hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass bei reagensgestützten Abgasnachbehandlungssystemen das Reagens während des Betriebs des Fahrzeugs in ausreichender Quantität und Qualität im Reagenstank des leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugs zur Verfügung steht. Dies ist vom Zuwendungsempfänger in geeigneter Form zu dokumentieren. Die Dokumentation ist mindestens fünf Jahre vorzuhalten."

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"Der Zuwendungsempfänger hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass bei reagensgestützten Abgasnachbehandlungssystemen das Reagens während des Betriebs des Fahrzeugs in ausreichender Quantität und Qualität im Reagenstank des leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugs zur Verfügung steht. Dies ist vom Zuwendungsempfänger in geeigneter Form zu dokumentieren. Die Dokumentation ist mindestens fünf Jahre vorzuhalten."

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"Der Zuwendungsempfänger hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass bei reagensgestützten Abgasnachbehandlungssystemen das Reagens während des Betriebs des Fahrzeugs in ausreichender Quantität und Qualität im Reagenstank des leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugs zur Verfügung steht. Dies ist vom Zuwendungsempfänger in geeigneter Form zu dokumentieren. Die Dokumentation ist mindestens fünf Jahre vorzuhalten."

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"Der Zuwendungsempfänger hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass bei reagensgestützten Abgasnachbehandlungssystemen das Reagens während des Betriebs des Fahrzeugs in ausreichender Quantität und Qualität im Reagenstank des leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugs zur Verfügung steht. Dies ist vom Zuwendungsempfänger in geeigneter Form zu dokumentieren. Die Dokumentation ist mindestens fünf Jahre vorzuhalten."

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"Der Zuwendungsempfänger hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass bei reagensgestützten Abgasnachbehandlungssystemen das Reagens während des Betriebs des Fahrzeugs in ausreichender Quantität und Qualität im Reagenstank des leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugs zur Verfügung steht. Dies ist vom Zuwendungsempfänger in geeigneter Form zu dokumentieren. Die Dokumentation ist mindestens fünf Jahre vorzuhalten."

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"Der Zuwendungsempfänger hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass bei reagensgestützten Abgasnachbehandlungssystemen das Reagens während des Betriebs des Fahrzeugs in ausreichender Quantität und Qualität im Reagenstank des leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugs zur Verfügung steht. Dies ist vom Zuwendungsempfänger in geeigneter Form zu dokumentieren. Die Dokumentation ist mindestens fünf Jahre vorzuhalten."

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"Der Zuwendungsempfänger hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass bei reagensgestützten Abgasnachbehandlungssystemen das Reagens während des Betriebs des Fahrzeugs in ausreichender Quantität und Qualität im Reagenstank des leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugs zur Verfügung steht. Dies ist vom Zuwendungsempfänger in geeigneter Form zu dokumentieren. Die Dokumentation ist mindestens fünf Jahre vorzuhalten."

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"Der Zuwendungsempfänger hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass bei reagensgestützten Abgasnachbehandlungssystemen das Reagens während des Betriebs des Fahrzeugs in ausreichender Quantität und Qualität im Reagenstank des leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugs zur Verfügung steht. Dies ist vom Zuwendungsempfänger in geeigneter Form zu dokumentieren. Die Dokumentation ist mindestens fünf Jahre vorzuhalten."

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