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Tipp
Gutachten zur Anhängelasterhöhung für Mercedes Benz Sprinter
Gutachten für Volvo XC70 zur Anhängelasterhöhung
Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 2000 - 2700 kg Anhängelast, bzw. auf das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges (je nach Fahrzeugtyp, siehe Verwendungsbereich). Anwendbar bei bereits vorhandener Anhängerkupplung und einem ausreichenden D-Wert. Eine TÜV-Abnahme ist notwendig! bei 4WD Fahrzeugen auf 2600 - 2700 kg möglich, jedoch nicht mehr als das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Eine zusätzliche Umschreibung auf M1G ist ggf. notwendig. Bitte beachten: hierfür werden höhere TÜV-Gebühren fällig bei 2WD Fahrzeugen auf das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs, jedoch nicht mehr als 2000 - 2300 kg möglich.   Bitte vergleichen Sie die Werte (D-Wert & Stützlast) Ihrer Anhängerkupplung mit unserem Verwendungsbereich!Sollten diese Werte geringer sein als die in unserem Verwendungsbereich erforderlichen Werte, kann die maximale Anhängelast aus dem Verwendungsbereich nicht erreicht werden. Die zu erreichende Anhängelast wird dann auf Ihre Werte angepasst.Mit unserem Online-Rechner, können Sie die zu erreichenden Werte berechnen. Zum Online-Rechner  
Technische Daten
Typ: B
maximale Anhängelast: 2000 - 2700 kg
min. erforderliche Stützlast: 80 - 108 kg
min. erforderlicher D-Wert: 10,84 - 12,46 kN

529,55 €
Tipp
Verstärkte Anhängerkupplung, abnehmbar, für Volvo XC70
Verstärkte Anhängerkupplung, abnehmbar, für Volvo XC70 inkl. Gutachten zur Anhängelasterhöhung
Gutachten zur Anhängelasterhöhung auf max. 2000 - 2700 kg Anhängelast, bzw. auf das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges (je nach Fahrzeugtyp, siehe Verwendungsbereich). Anwendbar bei bereits vorhandener Anhängerkupplung und einem ausreichenden D-Wert. Eine TÜV-Abnahme ist notwendig! bei 4WD Fahrzeugen auf 2600 - 2700 kg möglich, jedoch nicht mehr als das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Eine zusätzliche Umschreibung auf M1G ist notwendig. Bitte beachten: hierfür werden höhere TÜV-Gebühren fällig bei 2WD Fahrzeugen auf das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs, jedoch nicht mehr als 2000 - 2300 kg möglich.  
Technische Daten
Typ: B
maximale Anhängelast: 2000 - 2700 kg
Stützlast: 108 kg
D-Wert: 12,5 kN

934,15 €