Förderung von Dieselpartikelfiltern ab 2015

Förderung von Dieselpartikelfiltern ab 2015

Die Umweltzonen in Deutschland werden ausgeweitet und laufend verschärft.

Um Zufahrt in die Zonen zu erhalten, ist meist eine grüne Feinstaubplakette erforderlich. Fahrern älterer Dieselfahrzeuge und leichter Nutzfahrzeuge bleibt neben einer Fahrzeugneuanschaffung nur die Nachrüstung eines entsprechenden Dieselpartikelfilters.

Zuletzt förderte der Bund im Jahr 2012 eine Rußpartikelfilterumrüstung in Höhe von 330 Euro, später wurde eine Umrüstung mit 260 Euro bezuschusst. Nach Angaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurden 2013 mehr als 150.000 Zuschüsse ausgezahlt.

Nach einem Jahr Pause fördert die Bundesregierung erneut die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltersystemen in Gesamthöhe von 30 Millionen Euro. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags, nach einem Antrag der Koalitionsfraktion, vergangenen Freitagmorgen beschlossen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH): "Es ist erfreulich, dass eine fraktionsübergreifende 'Große Koalition für saubere Luft' nach einem Jahr Stillstand in der Luftreinhaltung erkannt hat, dass akuter Handlungsbedarf besteht".

Europaweit gelten seit dem 1. Januar 2005 die Feinstaubgrenzwerte. An nicht mehr als 35 Tagen pro Kalenderjahr darf der Tagesmittelwert überschritten werden. Laut Umweltbundesamt liegen zahlreiche deutsche Städte teilweise deutlich über dieser tolerierten Anzahl der Überschreitungen. Sobald wir weitere Informationen zur Förderung haben, z. B. zu den Voraussetzungen, der genauen Zuschusshöhe oder der Antragstellung, werden wir selbstverständlich darüber berichten.

Quelle: spiegel.de