Von Verwarnung bis Fahrverbot - Strafen für Ordnungswidrigkeiten oft unterschätzt

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Ein fester Blitzer am Straßenrand welcher nicht auslöst
Von Verwarnung bis Fahrverbot - Strafen für Ordnungswidrigkeiten oft unterschätzt

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) umfasst sämtliche Regelungen für Straßenverkehrsteilnehmer. Bei Verstößen geben unter anderem Bußgeldkatalog und Punktesystem die Strafen vor. Die Folgen einer Ordnungswidrigkeit können jedoch weit darüber hinaus gehen. Ein Einblick für Autofahrer.

 

Grundsätzliches zur Ordnungswidrigkeit

Im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sind Ordnungswidrigkeiten als rechtswidrige Handlung klar definiert. Sie ziehen eine Geldbuße nach sich. Es handelt sich um leichte Gesetzesübertretungen beziehungsweise geringfügige Rechtsverletzungen. Die Folge ist ein Bußgeldbescheid. Dieses Dokument wird vom Ordnungsamt des Landkreises oder der zuständigen Bußgeldstelle ausgestellt.


Beispielhafte Ordnungswidrigkeiten

Die Liste der Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist lang. Besonders häufig sind Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aber auch Falschparken oder die Missachtung von Mindestabständen werden geahndet. Mit welcher Strafe im Einzelfall zu rechnen ist, lässt sich im Bußgeldrechner auf Bussgeldkatalog.org mit wenigen Klicks klären. Ob Tempo, Abbiegen oder Abstand – einfach die entsprechende Ordnungswidrigkeit auswählen und die erforderlichen Einstellungen vornehmen, um die Berechnung zu starten.

Temposünder werden besonders zur Kasse gebeten. Wer beispielsweise außerhalb einer geschlossenen Ortschaft 51 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs war, muss mit 240 Euro Geldbuße und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Hinzu kommt ein Fahrverbot von einem Monat. Lag die Temposünde bei mehr als 70 km/h über dem Limit, muss sogar drei Monate auf den Führerschein verzichtet werden. Für diejenigen, die beruflich bedingt auf ihren Führerschein angewiesen sind, kann das besonders kritisch werden.


Dichtes Auffahren hat erhebliche Folgen

Teuer wird es außerdem bei Unterschreiten des Mindestabstands. Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestabstand ist ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit. Verstöße werden entsprechend streng bestraft. Drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und 320 Euro Geldbuße drohen beispielsweise bei einem Abstand von einem Zehntel des halben Tachowertes. Zum Verständnis: Bei Überlandfahrten (Landstraße) und auf Autobahnen verlangt das Gesetz nach dem halben Tachowert Abstand. Bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h wäre der erforderliche Mindestabstand 65 Meter. Im genannten Beispiel der Ordnungswidrigkeit würde der Abstand nur 6,5 Meter betragen und damit viel zu wenig, um im Bedarfsfall rechtzeitig bremsen zu können.


Falsch geparkt – im Extremfall folgt die MPU

Parkticketautomat von unterhalb fotografiert

Auch das Missachten eines Parkverbots kann für Autofahrer kostspielig werden. Wird zum Beispiel ein Behindertenparkplatz genutzt, obwohl hierfür keine Erlaubnis besteht, wird ein Bußgeld von mindestens 55 Euro fällig. Gleiches gilt für das Parken auf Geh- und Radwegen. Die Verwarngelder beim Parken ohne Parkschein müssen nicht zwangsläufig viel günstiger ausfallen: Zwischen zehn und 40 Euro Strafe als Verwarnung sind denkbar.

Wiederholungstäter beim Falschparken können sogar mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, bestraft werden. „Wird diese dann nicht bestanden oder fristgerecht absolviert, ist der Führerschein weg“, so die Warnung zum Thema Führerscheinentzug durch Falschparken unter welt.de. Laut der Redaktion der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V. braucht es dafür allerdings über 60 Strafzettel im Jahr.

Weitere Beispiele für Ordnungswidrigkeiten:

  • Alkohol am Steuer (ohne Gefährdung)
  • Telefonieren am Steuer (ohne Gefährdung)
  • Rote Ampel übersehen

Gut zu wissen:
Viele Vergehen verwandeln sich bei einer Gefährdung von einer Ordnungswidrigkeit in eine Straftat. Letztere sind aufgrund der Schwere klar von Ordnungswidrigkeiten abzugrenzen.


Eintragung im Fahreignungsregister

Gebäude des Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
Ordnungswidrigkeiten werden im Fahreignungsregister eingetragen. Es wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt. Entscheidend ist dabei das Punktesystem – ein Regelwerk aus dem Fahrerlaubnisrecht. Die Einträge können sich später nachteilig auswirken. Steigt das Punktekonto durch mehrere Ordnungswidrigkeiten auf acht Punkte, ist die Fahrerlaubnis weg. Wer den Führerschein zurück möchte, muss unter Umständen eine MPU über sich ergehen lassen.


Für Ordnungswidrigkeiten gibt es in der Regel einen Punkt. Grobe Ordnungswidrigkeiten ziehen bereits zwei Punkte nach sich. Drei Punkte folgen bei Straftaten mit Fahrerlaubnis-Entzug. Abhängig vom Punktestand in Flensburg, gehen Bußgelder und Eintragungen mit zusätzlichen Konsequenzen für Autofahrer einher. Das aktuelle Punktesystem ist wie folgt aufgebaut:

  • 1-3 Punkte – keine zusätzliche Maßnahme
  • 4-5 Punkte – kostenpflichtige Ermahnung + Empfehlung für Teilnahme am Punkteabbau-Seminar
  • 6-7 Punkte – kostenpflichtige Verwarnung + Empfehlung Teilnahme am Fahreignungsseminar
  • Ab 8 Punkte – Entzug der Fahrerlaubnis

Punkte werden erst nach Ablauf einer Frist automatisch gelöscht. Wie lang die Tilgungsfristen sind, zeigt das Video auf.


Quellenangaben / Weiterführende Links

  1. https://pixabay.com/de/users/sauerlaender-344451/
  2. https://pixabay.com/de/images/search/user:arembowski/
  3. https://pixabay.com/de/images/search/user:ptra/



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