Elektroautos – Arten und Förderung der E-Mobilität

Frontansicht CUPRA e-Racer
Elektroautos – Arten und Förderung der E-Mobilität

Die Elektromobilität in Deutschland erlebt aktuell einen Aufschwung.

 

Immer mehr Fahrzeughersteller veröffentlichen neue Modelle, die zumindest in bestimmten Ausstattungsvarianten in die Kategorie der Elektrofahrzeuge einzuordnen sind - andere Hersteller entwickelten und entwickeln eigenständige Elektromodelle.

Wer zurzeit mit dem Gedanken spielt, sich ein Elektrofahrzeug zuzulegen, der kann bei seinen Erwägungen auch die aktuelle Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen mitberücksichtigen.

 

Was wird gefördert?

Verschaffen wir uns vorab einen Überblick, über die verschiedenen Ausführungen von Elektrofahrzeugen, die von einer Förderung profitieren können:

 

Batterieelektrofahrzeuge

Wie der Name schon sagt, beziehen Batterieelektrofahrzeuge Ihre Energie aus den verbauten, oft sehr schweren, Batterien, welche meist nicht nur einen erheblichen Beitrag zur Gesamtmasse des Fahrzeugs leisten, sondern außerdem oft auch das teuerste Bauteil des Elektrofahrzeugs darstellen.

Der Elektroantrieb greift dabei auf die in der wiederaufladbaren Fahrzeugbatterie (Akku) gespeicherte Energie zu, der Akku wird schließlich über eine Steckdose oder Ladestation wieder geladen. In Batterieelektrofahrzeugen werden in der Regel sehr große und entsprechend schwere Akkus verbaut, um eine möglichst hohe Reichweite zu erzielen. Gleichzeitig müssen die Fahrzeughersteller darauf achten, dass der Akku nicht zu schwer ausfällt, hier können fortschrittliche Technologien wie andere Bauarten der Akkus oder etwa Energierückgewinnungssysteme wie die Rekuperation durch Bremsenergie entgegenwirken.

Batterieelektrofahrzeuge fahren rein elektrisch und emittieren somit lokal kein CO2, allerdings dauert der Ladevorgang deutlich länger als etwa das Betanken konventioneller Pkw mit Verbrennungsmotor.

 

Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Stecker in Ladebuchse eingesteckt

Auch bekannt unter dem Namen Plug-in-Hybridfahrzeuge, können diese Fahrzeuge ihren Akku ebenfalls über eine Steckdose oder Ladestation aufladen („Plug-in“, einstöpseln). Sie verfügen aber, im Gegensatz zum reinen Elektroantrieb, zusätzlich über einen Verbrennungsmotor. Je nach Fahrzeug ermöglicht dieser Verbrennungsmotor ein zusätzliches Laden der Batterie, kann den Elektromotor unterstützen und/oder lässt das Fahrzeug auch unabhängig vom Akku Vorankommen. Viele Plug-in-Hybride sind aber umgekehrt auch in der Lage, eine gewisse Strecke rein elektrisch zurückzulegen.

Diese Fahrzeugart bietet einen Kompromiss aus Alltagstauglichkeit und geringen lokalen CO2-Emissionen - durch den Verbrennungsmotor an Bord kommen diese Fahrzeuge allerdings in der Regel nicht ganz ohne lokale CO2-Emissionen aus.

Unter den Hybriden gibt es noch solche Vertreter, die nicht von außen aufladbar sind, beispielsweise verschiedene "mild hybrid", bei denen der Elektromotor lediglich zur Unterstützung des Verbrennungsmotors dient und etwa beim Starten oder beim Beschleunigen hinzuschaltet, oder auch "strong hybrid", die wiederum auch rein elektrisch fahren können - Gegenüber den Plug-in-Varianten schaffen es diese Vertreter aber oft nicht, den CO2-Ausstoß unter den geforderten 50g/km zu halten oder rein elektrisch eine Reichweite von mindestens 40 km zurückzulegen, weshalb viele Vollhybride von der Förderung ausgenommen sind.

 

Brennstoffzellenfahrzeuge

Die Brennstoffzelle erzeugt elektrische Energie aus den Energieträgern Wasserstoff oder Methanol, und wandelt sie mit dem Elektroantrieb direkt in Bewegungsenergie um oder speichert sie ebenfalls in einer Batterie. Dadurch wird die Brennstoffzelle von Lastwechseln entlastet und es wird ebenfalls eine Rekuperation möglich. Die Emissionen bei Wasserstoffbetrieb bestehen hauptsächlich aus Wasserdampf bzw. Wasser, wodurch diese Fahrzeuge in verkehrsreichen Gebieten ebenfalls zu einer teils drastischen Verbesserung der Luftqualität beitragen können.

Der Betankungsvorgang bei dieser Antriebsart geht ähnlich schnell wie bei Fahrzeugen mit konventionellem Verbrennungsmotor, allerdings gibt es zurzeit noch kein flächendeckendes Tankstellennetz für Wasserstoff.

Einige Brennstoffzellenfahrzeuge fallen leider ebenfalls aus der Förderung, weil der Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland die Grenze von 65.000  € übersteigt.

 

Warum wird gefördert?

Glas mit Münzen und Pflanze

Die Strategie von Bundesregierung und Industrie zielt darauf ab, der Elektromobilität in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen. Einer der wichtigsten Gründe für dieses Ziel sind die 2019 beschlossenen Klimaziele aus dem
Klimaschutzprogramm 2030.

Neben vielen anderen Punkten wurden hier der Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für die Elektromobilität, sowie die direkte Förderung des Umstiegs auf Elektrofahrzeuge festgelegt.
Außer dem Klimaschutz allgemein ist auch die Luftreinhaltung ein wichtiges Argument für die e-Mobilität. Die Emissionen im Verkehr müssen sich im Vergleich zu 1990 bis 2030 um über 40 Prozent reduziert haben!

Um hier auch die entsprechenden Anreize zu schaffen sollen daher bis 2030 deutschlandweit insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen, etwa an allen Tankstellen in Deutschland oder beispielsweise auf Kundenparkplätzen. Da die meisten Ladevorgänge allerdings zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden werden, wird die private und gewerbliche Ladeinfrastruktur ebenfalls gefördert. So wurden im Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht die entsprechenden Vorschriften für die Installation von Ladesäulen und -geräten vereinfacht, Vermieter wurden etwa verpflichtet, den Aufbau von Ladeinfrastruktur zu dulden.
Weiterhin richtet sich die Kfz-Steuer künftig stärker an den CO2-Emmissionen aus, für Neuzulassungen seit dem 01.01.2021 wird die Bemessungsgrundlage der Steuer deutlich mehr auf den CO2-Ausstoß pro gefahrenem Kilometer (g/km CO2) bezogen.

Da bis 2030 außerdem 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein sollen wurde die Kaufprämie für PKW mit Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenantrieb verlängert und für Autos unter 40.000 € angehoben. Bei der Erstzulassung und Umrüstung sind Elektrofahrzeuge darüber hinaus zunächst von der Steuer befreit, diese Regelung wurde bis zum 31.12.2025 verlängert. Auch Dienstwagen mit e-Technik werden weiterhin steuerlich gefördert, besonders begünstigt sind hier Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (ebenfalls zu einem Preis bis 40.000 €).

Neben den definierten Fahrzeugarten (reine Batterieelektrofahrzeuge, Plug-in Hybride, Brennstoffzellenfahrzeuge) gelten allgemein auch Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen aufweisen und maximal 50 g/km CO2 verursachen.

Allerdings muss sich das Fahrzeug auf der Liste der Förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) befinden.

Außerdem hat das BAFA ein Merkblatt veröffentlicht, welche Bedingungen und Auflagen erfüllt sein müssen, um eine Förderung erhalten zu können.

 

In welcher Größenordnung wird gefördert?

Der Umweltbonus wurde mit der letzten Änderung vom 04.11.2019 nochmals um 50% angehoben. Er gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 05.11.2019 zugelassen wurden und ist gültig bis zum 31.12.2025. Diese Frist könnte allerdings verkürzt werden, sollten die zur Verfügung gestellten Bundesmittel in Höhe von 2,09 Milliarden bereits vorher vollständig ausgezahlt worden sein. Durch die Anhebung beträgt die Förderung bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 € für rein elektrische PKW (BEV) nun 6.000 € und für Plug-In-Hybride (PHEV) nun 4.500 €. Übersteigt der Nettolistenpreis die Grenze von 40.000 €, werden die rein elektrischen Fahrzeuge bis maximal 65.000 € immerhin noch mit 5.000 € und Plug-In-Hybride mit 3.750 € gefördert.

Zusätzlich gibt es noch den Herstelleranteil, welcher sich bei Fahrzeugen unter 40.000 € im Falle von BEV auf 3.000 € und bei PHEV auf 2.250 €, bei Fahrzeugen über 40.000 € auf 2.500 € (BEV), bzw. 1.875 € (PHEV) beläuft.

Man kann im besten Fall (je nach Fahrzeugtyp und Preisklasse) also bis zu 9.000 € sparen!

Beachte hierbei, dass es sich keineswegs um ein Neufahrzeug handeln muss, sondern dass auch junge Gebrauchtfahrzeuge (Erstzulassung ab 05.11.2019, Fahrzeug darf maximal 12 Monate erstzugelassen sein und höchstens 15.000 Kilometer Gesamtlaufleistung aufweisen, weitere Informationen und Auflagen unter bafa.de) aus der Liste förderfähiger Fahrzeuge förderberechtigt sein können, sofern sie weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine Förderung erhalten haben. Genaueres dazu kannst Du ebenfalls dem Merkblatt entnehmen.

 

Wer kann die Förderung beantragen und was muss ich tun?

Um die Förderung zu erhalten müssen Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften oder Vereine ein entsprechendes Fahrzeug zulassen und sich verpflichten, das Fahrzeug mindestens 6 Monate zu halten. Zuwendungsempfänger ist hierbei der Antragsteller. Der Antrag selbst ist ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Dort erfolgt die Bearbeitung der Anträge in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge.

Benötigte Unterlagen für den Antrag sind unter Anderem eine Kopie der Fahrzeugrechnung, sowie vom Zulassungsnachweis auf den Antragsteller (ZLB I und ZLB II, auch Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief genannt).

Die Bundesregierung außerdem hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Umweltbonus zusammengefasst und veröffentlicht. Unter dem Link findest Du weitere nützliche Informationen rund um das Thema Umweltbonus.


Quellenangaben / Weiterführende Links

  1. https://bafa.de/umweltbonus
  2. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/umweltbonus-1692646
  3. https://unsplash.com/photos/2QFPQdAduzs
  4. https://unsplash.com/@davidvondiemar
  5. https://unsplash.com/photos/iumECx1cCPs
  6. https://unsplash.com/@davidvondiemar
  7. https://unsplash.com/photos/ZVprbBmT8QA
  8. https://unsplash.com/@micheile



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